Vorteilsrechner

Der KIEBA Vorteilsrechner

Die Kosten des KIEBA-Verfahrens werden bestimmt durch die Quote der Rücklastschriften,
die Kosten für die Bankanfragen und die Erfolgsquote im anschließenden Inkasso­verfahren.
 
Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick, ob und in welchem Umfang sich das ELV (Lastschrift­verfahren) in Kombination mit KIEBA gegenüber dem klassischen PIN-Verfahren für Sie lohnt.
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Welche Gebühr fällt für Transaktionen über das PIN-Verfahren an?
Einige Anbieter erheben eine fixe Mindest-Gebühr für Transaktionen.
Einige Anbieter erheben eine fixe Mindest-Gebühr für Transaktionen.
Bis zu diesem Schwellenwert fallen fixe Transaktionsgebühren an, während darüber eine prozentuale Berechnung erfolgt.

Wie viele Transaktionen werden jährlich etwa über das PIN-Verfahren abgewickelt? Sollten Sie noch kein PIN-Verfahren einsetzen, geben Sie hier bitte die Zahl der Transaktionen per ELV (Lastschrift) ein, um zu berechnen, ob und wie viel das PIN-Verfahren für Sie teurer wäre.
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Welcher Anteil der Transaktionen liegt etwa unter der Beitragsgrenze für die Mindestgebühr?

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Wie hoch ist der Anteil der Rücklastschriften an den Transaktionen etwa? Sollten Sie bislang nur das PIN-Verfahren nutzen, tragen Sie hier bitte den durchschnittlichen Wert des Einzelhandels von 0,39% ein.
Beispiel: Im Lebensmitteleinzelhandel liegt die durchschnittliche Bonsumme bei etwa 35 €.

Üblicherweise führen die Unternehmen bei Rücklastschriften später einen sogenannten Hoffnungslauf durch und belasten das Kundenkonto nochmals.
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Wie viel Prozent der Rücklastschriften realisieren Sie durchschnittlich mit Ihren Hoffnungsläufen? Wir hören häufig von 40% bis 50%.

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Wie hoch ist Ihre bisherige Erfolgsquote im Inkasso bei diesen Forderungen? Sollte Ihnen diese Zahl nicht vorliegen, kalkulieren Sie hier bitte konservativ mit 55%, auch wenn unser Kooperationspartner Creditreform teils deutlich höhere Quoten erzielt.

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Der durchschnittliche Mehrwertsteuersatz dient der Berechnung des steuerlichen Erstattungsanspruchs und ergibt sich daraus, dass in diversen Branchen Waren mit 7% und 19% MwSt.-Sätzen verkauft werden.