Parkhaus

Ich bin Parkflächen-Betreiber und möchte eine Alternative zum teuren PIN-Verfahren

Wir haben die Lösung

Neben dem Ärger über die Rücklastschriften bei Kunden-Zahlung mit der EC-Karte kommt hinzu, dass Sie bislang keine Handhabe haben, diesen Fällen nachzugehen, weil Sie für die Ermittlung der Kontoinhaber bei den Banken einen unterschriebenen Lastschrift-Beleg zur Legitimation benötigen, der Ihnen aufgrund des beleglosen Prozesses aber nicht vorliegt. Es bleibt Ihnen bislang leider nichts anderes, als die Forderungen auszubuchen.

Die lässt Sie möglicherweise über den Einsatz vom PIN-Verfahren nachdenken. Vor allem aus dm Grund, weil es bisher keine Lösung für die Verfolgung der Rücklastschriften gab.  Das ist verständlich.

Für Sie und die gesamte Parken-Branche haben wir deshalb eine Lösung entwickelt, mit der wir aktuell ca. 60% der Kontoinhaber ermitteln können – auch ohne Beleg. Und wir arbeiten intensiv daran, diesen Prozentsatz weiter zu steigern.

Mit unserer Lösung heben wir viele Nachteile des Lastschriftverfahrens auf und vermeiden gleichzeitig die Nachteile des PIN-Verfahrens.

Aus den bisherigen Gesprächen mit Ihren Kollegen anderer Betreiber haben wir folgende Punkte notiert, die man bei der Einführung des PIN-Verfahrens berücksichtigen sollte:

  • Die Gebühren für das Lastschriftverfahren betragen 0,2% vom Umsatz (ggf. wird auch eine Mindestgebühr zwischen 0,04 bis 0,08 Euro verlangt). Dies aber dann für alle Zahlungen, auch für die, die im Lastschriftverfahren gutgehen würden. Somit zahlen Sie in ca. 99,5% der Fälle unnötig PIN-Gebühren.
  • Die Einführung der PIN-Pflicht kann unter Umständen zur Verringerung der Karteneinsätze führen. Nicht jeder ist bereit, seine PIN an einem nahezu öffentlichen Parkhausautomat einzugeben.
  • Auch der Sicherheitsgedanke ist nicht zu vernachlässigen. Auf der einen Seite werden aus Sicherheitsgründen z. B. immer mehr Frauenparkplätze eingeführt.

Auf der anderen Seite sollen Kunden nun dazu bewegt werden, nahezu öffentlich ihre PIN zu verwenden? Nach unseren Informationen ist bei Verwendung des PIN-Verfahrens eine Video-Überwachung der Automaten bedenklich bzw. die Zulässigkeit zu überprüfen.

Sollte diese Unzulässigkeit tatsächlich gegeben sein, würden Sie sich die Sicherheit für das geringe Risiko bei den Rücklastschriften durch eine Unsicherheit für ein höheres Risiko bei den Automaten einkaufen. Die Umstellung der Automaten inkl. PIN-Tastatur ist sicherlich finanziell und auch logistisch ein zu erwähnender Aufwand.

Wir stellen Ihnen sehr gerne unsere Lösung vor.