Post im Briefkasten

Ich bin Verbraucher/Karteninhaber und möchte die Folgekosten für eine entstandene Rücklastschrift gering halten

Wir haben die Lösung

Eine Rücklastschrift kann durch unterschiedliche Umstände immer mal passieren. Ist das bei Ihnen auch geschehen und Sie sind von uns angeschrieben worden bzw. haben wir uns über Ihren Kontoauszug per Minimal-Überweisung bei Ihnen gemeldet?

Für Sie als zahlungspflichtigen Karteninhaber entstehen durch die Rücklastschrift neben den Kosten für Ihren Einkauf (bzw. Parken) auch zusätzliche Kosten durch diese Rückbuchung, denn die Banken (sowohl die des Händlers, als auch Ihre Bank) berechnen dem Händler / Parkhausbetreiber hierfür Gebühren.
Um die Folge-Kosten für Sie gering zu halten und eine weitere Kostenerhöhung durch Mahn- und Inkassokosten zu vermeiden hat der Händler / Parkhausbetreiber den Schritt der Zahlungsklärung durch uns vorgesehen.

Sie können sehr einfach den zu zahlenden Betrag überweisen, um die Angelegenheit schnell und günstig aus der Welt zu schaffen. Rufen Sie uns hierzu gerne an unter 02593 / 837 879–1 oder verwenden Sie den auf Ihrem Kontoauszug aufgeführten Link, den Sie im Verwendungszweck unserer Überweisung an Sie finden. Der Link ermöglicht Ihnen die Überweisung kinderleicht, schnell und sicher vorzunehmen.