Post im Briefkasten

Ich bin Verbraucher/Karteninhaber und möchte wissen, warum Sie mir einen Minimalbetrag überwiesen haben

Wir haben die Lösung

Wir haben Ihnen einen Minimalbetrag von wenigen Cent überwiesen, um – in Ihrem Interesse – auf möglichst einfachen und kostengünstigen Weg Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Sie haben kürzlich einen Einkauf getätigt oder in einem Parkhaus geparkt und haben mit Ihrer EC-Karte bezahlt. Augenscheinlich verfügte Ihr Konto zum Zeitpunkt der Einlösung der Lastschriftzahlung nicht über die ausreichende Deckung. Dadurch ist es zu einer Rücklastschrift gekommen.
Eine Rücklastschrift kann durch unterschiedliche Umstände immer mal passieren.

Der Einzelhändler / Parkhausbetreiber kennt zum Zeitpunkt der Rücklastschrift nur Ihre IBAN und weder Ihren Namen, noch Ihre Anschrift. Er müsste nun einen aufwändigen und kostentreibenden Ermittlungsprozess in Gang setzen, deren Kosten Sie als Zahlungspflichtiger zu tragen hätten. Diese kämen dann zu den Kosten für Ihren Einkauf und die Gebühren der Banken (sowohl die des Händlers, als auch Ihre Bank) für die Rücklastschrift noch hinzu.

Um jedoch diese Folge-Kosten für Sie gering zu halten und eine weitere Kostenerhöhung durch Ermittlungs- , Mahn- und Inkassokosten zu vermeiden, hat der Händler den Schritt der Zahlungsklärung durch uns vorgesehen.

Sie können sehr einfach den zu zahlenden Betrag überweisen, um die Angelegenheit schnell und günstig aus der Welt zu schaffen.
Rufen Sie uns hierzu gerne an unter 02593 / 837 879–1 oder verwenden Sie den auf Ihrem Kontoauszug aufgeführten Link, den Sie im Verwendungszweck unserer Überweisung an Sie finden. Der Link ermöglicht Ihnen die Überweisung kinderleicht, schnell und sicher vorzunehmen.