
Ich bin Verbraucher/Karteninhaber und möchte wissen warum der Händler nicht selbst mahnt
Wir haben die LösungSie haben bei Ihrem Einkauf oder beim Parken mit Ihrer EC-Karte gezahlt. Die Zahlung wurde von Ihrer Bank leider nicht eingelöst, so dass es zu einer Rücklastschrift gekommen ist.
Der Händler bzw. Parkhausbetreiber bekommt bei Ihrer Zahlung mit der EC-Karte nur Ihre IBAN übermittelt – er kennt somit weder Ihren Namen, noch Ihre Adresse.
Da die Konto-Inhaber-Ermittlung sehr aufwändig ist, wurden wir hiermit beauftragt und haben deshalb bei der Schufa bzw. bei Ihrer Bank angefragt. Die ermittelten Daten gehen dann entweder an den Händler zurück oder direkt an ein vom Händler beauftragtes Inkassobüro.
Die Einschaltung eines Inkassobüros geschieht, weil das Kerngeschäft des Händlers der Verkauf von Ware ist. Das Anmahnen von Forderungen überträgt der Händler den Experten der Inkassobüros.